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Der Weg zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient dazu, an einer Coaching oder Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie kostenlos, persönlich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter oder Arbeitsagentur beantragen.

Die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ist eine freiwillige Leistung, die Ihre Vermittlungsfachkraft nach eigenem Ermessen ausstellen kann. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Stimmt Ihre Vermittlungsfachkraft der Teilnahme an einem Coaching oder einer Qualifizierungsmaßnahme zu, bekommen Sie schriftlich einen Bewilligungsbescheid, wodurch die Kosten für Ihre Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden können.

Einen Antrag auf einen Aktivierung- und Verrmittlungsgutschein (AVGS) stellen können:

  • Arbeitssuchende, deren Anspruch auf Arbeitlosigkeit gegeben ist,
  • Arbeitssuchende, die ALG II beziehen,
  • Erwerbstätige, die eine Kündigung erhalten haben, aber noch in Besachäftigung sind,
  • Arbeistssuchende die noch nicht vermittelt sind
  • Arbeitssuchende, die vor der Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeistlos waren.

Gern können wir unverbindlich über eine mögliche Unterstützung in einem Beratungsgespräch sprechen.

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12681 Berlin-Marzhan

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